Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Eine perverse, absurde HahnebüchIn-Kahünin, die davon ausginge, dass Meinung irgendwo von Hass zu beseelen sein sollte. Wie es ihrem konfusen Hirne gerade mal so einfiele

Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Quelle: Die konfuse Mind-ControlerIN gehört belächelt bzw. auf >1-€ Job gesetzt, bevor der Mob dem abgrundtiefstem Schmutz aufsitzt

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