12. Sie stärkt die Informationsansprüche aller Menschen aus den bestehenden Informationszugangsgesetzen, insbesondere dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz dadurch, dass das neue Grundrecht dem Informationsinteresse aller Menschen in der Abwägung mit anderen privaten und öffentlichen Interessen den starken Schutz der Verfassung verleiht.