Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Die Einfügung eines Grundrechts auf Informationszugang in das Grundgesetz dient nicht nur der Stärkung und Weiterentwicklung des demokratischen Rechtsstaates, sondern stärkt die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger in dem das neue Grundrecht dem Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in der Abwägung mit anderen privaten und öffentlichen Interessen den starken Schutz der Verfassung verleiht. Daher wird die Verankerung des folgenden Informationszugangsgrundrechts in Verfassung gefordert:
Jeder hat in zeitgemäßer Weise das Recht auf umfassenden und zügigen Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu diesen Informationen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt.
Das deutsche Verwaltungshandeln ist beherrscht vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Diesem System mit Geheimhaltung als Regel und Öffentlichkeit als Ausnahme liegt eine überholte Vorstellung von der Stellung der Bürgerinnen und Bürger als Untertanen der Regierenden im demokratischen Staat zugrunde. Alle Macht geht in einer Demokratie aber vom Volk aus, dem sich alle staatlichen Beschäftigten, Institutionen und Repräsentanten unterzuordnen haben. Dementsprechend ist ein grundlegender Wandel vom Amtsgeheimnis als Prinzip hin zu einer offenen Verwaltung notwendig.
Demokratie fordert die Bürgerinnen und Bürger auf die Aktivitäten des Staates kritisch zu begleiten, sich damit auseinanderzusetzen und zu versuchen, darauf Einfluss zu nehmen. Voraussetzung dafür ist Wissen um staatliches Handeln und die entsprechenden Informationen. Transparenz und Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger; sie sind notwendige Voraussetzungen für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einem modernen, lebendigen, demokratischen Rechtsstaat. Geheimniskrämerei und Undurchschaubarkeit fördern nicht nur Filz und Korruption, sie erzeugen auch berechtigte Wut bei den Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht damit zufrieden, wenn einmal gewählte Volksvertreter über ihren Kopf hinweg intransparente Entscheidungen treffen. Ohne Transparenz und Mitbestimmung fehlt staatlichem Handeln die Legitimationsgrundlage.
Begründung
Transparenz im modernen demokratischen Rechtsstaat ist notwendige Voraussetzung für Partizipation und Mitbestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger in allen politischen Bereichen sowie für die effektive Kontrolle durch Öffentlichkeit, Presse und Wissenschaft in einer lebendigen Demokratie. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wird durch mehr Transparenz dem gestiegenen demokratischen Rechtfertigungsdruck Rechnung getragen, der durch den Wandel und die Flexibilisierung der Aufgaben der Verwaltung entstanden ist.
Demokratie lebt von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess und der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger. Dies setzt voraus, dass staatliches Handeln nachvollziehbar ist. Daher benötigen und haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Zugangsrecht zu Regierungsinformationen. Gleichzeitig hilft der Zugang zu Informationen staatlichen Missbrauch zu verhindern, Korruption und Manipulation zu erschweren, aktive Gestaltung des Gemeinwesens zu ermöglichen und Freiheit zu sichern. Letztendlich gilt folgendes: Die Regierung ist geschaffen um dem Volk zu dienen und muss sich vor diesem diesem rechtfertigen und verantworten. Das bedeutet, dass die Regierung ihren Bürgerinnen und Bürger Antwort und Auskunft geben muss, um die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern, die Teilhabe an der Demokratie zu erleichtern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht und die Pflicht ihre Regierung zu kontrollieren. Je mehr Informationen sie in Bezug auf Regierungspraktiken haben, desto besser können sie sich einbringen und Stellung beziehen, Lob artikulieren und konstruktive Kritik äußern, die Regierung auffordern neue Wege zugehen sowie selbige zwingen einen gewählten Kurs zu verlassen, zu ändern oder zu korrigieren. Letztendlich gilt: Die größte Freiheit ist die freie Wahl, aber nur die (gut) Informierten können die richtige Wahl treffen!!!