Pro

Hvorfor er kampanjen verdt å støtte?

Jegliche Bebauung der o.g. Fläche grundsätzlich unterbinden, darauf auch bei INSEK achten

Blühstreifen werden in Brandenburg gefördert, davon könnte die o.g. Fläche weiterhin profitieren. Sie ziehen Kleintiere und Insekten wie Honigbienen,Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge an, die auch noch genug Nahrung finden, wenn das Feld längst abgemäht ist. Die Grünfläche liegt gem. §35 BauGB im Aussenbereich. Die oberste Intention des §35 BauGB ist das Bauen im Aussenbereich grundsätzlich zu unterbinden. Dies unterstützen wir und fordern diese Fläche grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten!

kilde: BVerwG Urt. 23.07.2015 u.w. urt.

4.9

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Motsi

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