Ehegattensplitting
Die Petition macht im aktuellen Wortlaut überhaupt keinen Sinn. Die Petentin zielt vermutlich auf die Vorteile des Ehegattensplittings ab und verwechselt das mit der Wahl der Steuerklasse. Die Steuerklasse hat allerdings keinen Einfluss auf die jährliche Steuerlast. In einer Ehe wirkt sich die Steuerklasse lediglich auf die unterjährliche Versteuerung aus. Am Ende spielt das aber überhaupt keine Rolle, da je nach Wahl der Steuerklasse Steuern nach- oder zurückgezahlt werden müssen. Das kann mit Steuerklassenrechnern im Internet einfach nachvollzogen werden.
Quelle: www.finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting/