04-gleiche Rechte gleiche Pflichten
Der qualitative Unterschied besteht darin, dass es bzgl. der Mitwirkungsrechte von Schülern und Eltern, an staatlichen Schulen klare gesetzliche Regelungen gibt (immerhin). Solange das aber bei freien Trägern im Unklaren ist (Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft) kann ich eine finanzielle Gleichstellung (bezahlt aus Steuermitteln) nicht befürworten. Ein Schulanwesenheitszwang ohne die Mindestregelung bzgl. der Mitwirkung und Mitgestaltung durch die Personensorgeberechtigten und der Schüler kann doch nur im Desaster enden. Ja - und an der Stelle - und in Bezug auf die im Grundgese
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