Region: Bayern

STOPP! Keine Kürzung der Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Freistaat Bayern, Staatskanzlei

355 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

355 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.12.2020
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Pro

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Contra

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Soforthilfe keine Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Soforthilfe ist sowieso nicht für die Soloselbstständigen gedacht und greift überall dort nicht, wo sie entgegen der Bestimmungen für Entnahme zum Lebensunterhalt verwendet werden wird. Also kann man es gleich lassen. Die Soforthilfe ist eine Hilfe zur Deckung laufender Betriebsausgaben. Entnahmen sind keine Betriebsausgaben. Hier greift nur das ALG2.

Quelle: Bestimmungen Soforthilfe Corona des Bundes und des Landes Bayern

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1 Antwort

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