Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Schutzpflicht des Staates: Der Staat ist verpflichtet, sich aktiv schützend vor das Leben und die Gesundheit der Bürger zu stellen, nicht nur vor staatlichen Angriffen, sondern auch vor Gefahren durch Dritte. Sicherheit: Dies beinhaltet die Gewährleistung von körperlicher Sicherheit, z. B. durch den Schutz vor Gewalt.
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