Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Schutzpflicht des Staates: Der Staat ist verpflichtet, sich aktiv schützend vor das Leben und die Gesundheit der Bürger zu stellen, nicht nur vor staatlichen Angriffen, sondern auch vor Gefahren durch Dritte. Sicherheit: Dies beinhaltet die Gewährleistung von körperlicher Sicherheit, z. B. durch den Schutz vor Gewalt.
39 Signatures
38 from 30,000 for quorum in
Germany
Germany
More on the topic Security
5,062
Signatures
48 days
remaining
1,591
Signatures
160 days
remaining
1,040
Signatures
142 days
remaining