Tatsächlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (Jahressteuergesetz 2024) vorgelegt, um die Umsatzsteuern im Sport zu streichen (z. B. für Schwimmbadbesuche oder auch Schwimmkurse). Dagegen haben sich u. a. Hessen und NRW gewehrt mit der Begründung, dass dies auch den Vorsteuerabzug der Betreiber verhindern würde, was erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hätte, so dass der entsprechende Passus aus dem Gesetz gestrichen wurde.
Source: www.land.nrw/pressemitteilung/erweiterung-der-umsatzsteuerbefreiung-im-sport-bund-streicht-nach