Das Thema ist aktuell
Die geplante Umsatzsteuerpflicht für private Bildungsangebote wie Schwimm-, Musik- oder Nachhilfekurse ab 1. Januar 2026 geht auf einen BMF-Entwurf vom 20.01.2025 (Az. III C 3 - S 7179/00054/002/006) zurück. Dieser konkretisiert Änderungen im § 4 Nr. 21 UStG, wonach bisher befreite Leistungen künftig mit 19 % MwSt. belegt werden sollen. Besonders betroffen wären auch Kinderschwimmkurse, die für viele Familien schon heute schwer finanzierbar sind.