Das Vortragen ist unsubstantiiert unn polemisch. Rabenkrähen werden in Hessen vom 20. Februar bis zum ersten August geschont. Eine Bejagung ist auf Grund des Mangels natürlicher Fressfeinde erforderlich. Darüber hinaus stellt eine Überpopulation an Rabenkrähen eine Gefahr für viele bedrohte Niederwildarten dar, die bereits durch die kultivierte Landwirtschaft verdrängt werden. Weiterhin entstünde ohne Bejagung auf Ackerflächen in der Umgebung erheblicher Wildschaden.
16 Firmas
El peticionario no ha hecho una petición.
Más sobre este tema Derechos de los animales.
Derechos de los animales
Tierquäler stoppen – Für ein zentrales Register für Tierhalteverbote in Deutschland!
30.381
Firmas
71 días
Restante.
25.751
Firmas
43 días
Restante.