Zentrale Petition statt Landkreis-Alleingang
Die Eingabe an einen einzelnen Landrat scheint wenig zielführend, da durch unterschiedliche Entscheidungen einzelner Landkreise die Rechtslage immer diffuser wird. Das kann nicht Sinn und Zweck der Flüchtlinge und ihrer Unterstützer sein, denen sicherlich auch im Blick auf die Solidarität mit Asylsuchenden in anderen Landkreisen daran gelegen sein müsste, sich auf eine flächendeckend einheitliche und verbindliche Regelung berufen zu können.
Quelle: Dennis Riehle