Schutz des Landschaftsschutzgebiets Erhalt des Lebensraums bedrohter Tierarten (z.B. Wildbienen, Blindschleichen) Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger Vermeidung von Durchgangs- und Umgehungsverkehr im Wohngebiet Verhinderung von unverhältnismäßigen Kosten für den städtischen Haushalt Erhalt der Erreichbarkeit von Grundstücken ohne Einbahnregelung Verbesserung der Verkehrsplanung durch alternative Lösungen wie Fahrradwege
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