Gewaltenteilung
Ich bin nicht gegen die Petition. Aber so wird die Petition keinen Erfolg haben. Die Petition richtet sich an den deutschen Bundestag, also die Legislative. Die Legislative kann jedoch kein Urteil der Jurisdiktion, also der Gerichte, revidieren. Hier muß eine Berufung oder evtl. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Den Rest der Petition finde ich gut und unterstützenswert. Ich schlage daher eine Neufassung der Petition ohne die erste Forderung vor.
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