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Bedingungslos geht nicht, Fristenlösung wäre angemessen

Bedingungslos heißt auch ohne Beachtung von Fristen. Ab einem gewissen Stadium sind die Föten aber alleine lebensfähig. Sie dann noch abzutreiben, geht gar nicht. Aber: Eine Fristenlösung wäre angemessen. Statt Zwangsberatung freiwillig anzunehmende Angebote. Schwangerschaftsabbruch muss zur Ausbildung von Frauenärzten gehören. §218 ist auf wenige Tatbestände zu beschränken: z.B. gegen den Willen der Frau, nach Ablauf der Frist. §219a ist dann gegenstandslos und muss ebenfalls gestrichen werden.

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2.9

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