Schwangerschaftsabbrüche sind laut §218 StGB nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Sie sollten aber grundsätzlich straffrei sein, unabhängig von den Bedingungen. Ebenso muss die Kriminalisierung durchführender Ärzt*innen auf Basis des §219a StGB abgeschafft werden.
Als verpflichtender Bestandteil des Curriculums eines Medizinstudiums an deutschen Universitäten sollten Schwangerschaftsabbrüche thematisiert werden. Dadurch hätten mehr Ärzt*innen das Wissen und die fachliche Kompetenz. Außerdem muss ein besserer und flächendeckender Zugang zur Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet sein.
Reason
In meiner Erfahrung geht es gerade darum, dass allzu lange Nicht-Betroffene sich ein Urteil erlaubt haben, das ihnen nie zugestanden hat. Gerade bei diesem hochsensiblen Thema sollte medizinisches Fachwissen und Versorgung an erster Stelle stehen statt - wie ich es in meiner Umwelt vernommen habe - persönliche Urteile.
News
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Änderungen an der Petition
on 10 Mar 2021 -
Änderungen an der Petition
on 23 Feb 2021 -
Temporäre Sperrung aufgehoben
on 12 Feb 2021Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
Debate
Verhütungsmittel und Aufklärung sind nicht für alle frei und anonym zugänglich und im Falle einer Schwangerschaft tragen die Frauen alle gesundheitlichen Risiken während der Schwangerschaft und der Geburt. Außerdem sind sie mit den Folgen einer ungewollten Schwangerschaft im Zweifelsfall für den Rest ihres Lebens konfrontiert, inklusive 40%ig höherem Armutsrisiko, wenn sie Alleinerziehende werden, erhöhter emotionaler und psychischer Belastungen, Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt und sozialer Nachteile.
Bedingungslos heißt auch ohne Beachtung von Fristen. Ab einem gewissen Stadium sind die Föten aber alleine lebensfähig. Sie dann noch abzutreiben, geht gar nicht. Aber: Eine Fristenlösung wäre angemessen. Statt Zwangsberatung freiwillig anzunehmende Angebote. Schwangerschaftsabbruch muss zur Ausbildung von Frauenärzten gehören. §218 ist auf wenige Tatbestände zu beschränken: z.B. gegen den Willen der Frau, nach Ablauf der Frist. §219a ist dann gegenstandslos und muss ebenfalls gestrichen werden.
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