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KAG

Feststellung zu diesem Thema, da es zur Zeit auch mich persönlich betrifft: Es ist nicht mit dem GG vereinbar, denn Art. 23 GG wurde gestrichen bzw. aufgehoben. Dort standen die Länder; jetzt stehen sie zwar in der Präambel, aber das ist nur ein sogenanntes Vorwort. Und wenn es heißt: Die meisten Bundesländer (bis auf Berlin und Baden-Württemberg) ermächtigen ihre Kommunen mit ihren Kommunalabgabengesetzen (KAG) zu ungerechten und willkürlichen Zwangsabgaben für den kommunalen Straßenbau. Dann kann ich dazu nur bemerken und fragen: "ermächtigen" ??? Hier steht der Art. 139 GG dagegen.

Source: Quellenangabe: Grundgesetz ab 1990

3.3

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