Region: Bayern
Wohnen

Straßen saniert - Bürger ruiniert!? Weg mit der Straßenausbaubeitrags-satzung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Abgeordnete des Bayerischen Landtags
59.890 Unterstützende 51.907 in Bayern

Dialog abgeschlossen

59.890 Unterstützende 51.907 in Bayern

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Schluss mit der „Kalten Enteignung“ durch Straßenausbausatzungen und „fiktive Ersterschließung“, daher unsere Forderungen an den Bayerischen Landtag:

  1. Herauslösung der Beitragspflicht für den Ausbau von Ortsstraßen aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und stattdessen Finanzierung aus Steuermitteln

  2. Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung eines nachhaltigen Straßenbaumanagements zur Kosteneinsparung für Kommune und Bürger

  3. Unterbindung der fiktiven Ersterschließung nach dem BauGB durch Schließung einer Gesetzeslücke

Begründung

Ungerechtigkeit und Willkür durch kommunale Straßenausbausatzungen

Die meisten Bundesländer (bis auf Berlin und Baden-Württemberg) ermächtigen ihre Kommunen mit ihren Kommunalabgabengesetzen (KAG) zu ungerechten und willkürlichen Zwangsabgaben für den kommunalen Straßenbau. Die Kommunalabgabengesetze in den Bundesländern sind im Wesentlichen gleich und ermächtigen die Kommunen zum Erlass von Straßenausbausatzungen, die zwar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, aber von den Aufsichtsbehörden durch deutlichen Druck und Vorgabe von Mustersatzungen relativ einheitlich gestaltet sind. Dabei werden die Kommunen regelrecht gezwungen, solche Satzungen zu erlassen. Im Ergebnis nutzen die Kommunen den durch die Satzungen erlangten umfangreichen Ermessensspielraum bayern- und bundesweit willkürlich und rücksichtslos aus.

Wir sehen im KAG und in der derzeitigen Praxis der Beitragserhebungen für Erneuerung und Verbesserung von Straßen einen Verstoß u.a. gegen Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes, da Straßen nicht nur von Anliegern sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden. Die willkürlichen und ungleichen Anwendungen sind ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dadurch, dass die Kommunen Investitionen zu Lasten Dritter in Auftrag geben können, entsteht keinerlei Anreiz zu Wirtschaftlichkeit, sonders es führt im Gegenteil zu gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung (Luxussanierungen).

Steuer- und Abgabenverschwendung

Kommunen vernachlässigen in der Regel sträflich die nicht über Beiträge refinanzierbaren Investitionen hinsichtlich des laufenden Straßenunterhalts, wohl zum Teil in der Erwartung, bei entsprechendem Erreichen der vorbezeichneten "Standzeit" werde eine Erneuerung/Verbesserung im beitragsrechtlichen Sinne unumgänglich mit der Konsequenz der Umlage des größten Teils des Investitionsaufwands auf Grundstückseigentümer und sonst dinglich Berechtigte. Die Kommunen werden somit ermächtigt, Investitionen zu Lasten Dritter in Auftrag zu geben. Durch die zunehmende Nutzung dieses Instruments entsteht keinerlei Anreiz zu Wirtschaftlichkeit, es führt - im Gegenteil - zu einer gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung durch sogenannte "Luxussanierungen". Die Anwendung dieses Gesetzes belastet die Haus- und Grundstückseigentümer in nicht unerheblichen Maße, bis hin zum finanziellen Ruin. Die Werbung der Politik für das eigene Heim als verlässliche Alterssicherung (z.B. Riesterrente!) wird dadurch ad absurdum geführt!

Ungerechtigkeit und Willkür durch „fiktive Ersterschließung“ nach BauGB

Bundesweit und daher auch in Bayern gehen die Kommunen aufgrund einer Rechtslücke im BauGB dazu über, auch solche Straßenanlieger mit so genannten „fiktiven Erschließungsmaßnahmen“ zu überziehen, deren Grundstücke nicht in einem neu erschlossenen Baugebiet liegen. Häufig wird behauptet, die Anlage war noch nicht fertig gestellt, obwohl die Anlage nebst Teileinrichtungen nach der Verkehrsauffassung seit Jahrzehnten in bestimmungsgemäßen Gebrauch ist. Solche fiktiven Erschließungsmaßnahmen werden meist für an langjährig bestehenden und gut ausgebauten (oft mehrspurige, z.T. hunderte von Jahren alten) Straß gelegene Grundstücken erhoben. Der einzige Grund für die Erhebung dieser „fiktiven Ersterschließung“ ist der, dass die Grundstücke seit Bestehen des BauGB im Jahre 1960 noch nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen wurden. Der eigentliche Sinn der Erschließungskostenbeiträge nach BauGB – nämlich die Erschließungskosten für neue Baugebiete zu 90 % auf die Anlieger umzulegen - wird dabei konterkariert, weil nämlich nichts neu erschlossen wird.

Es gibt aber positive Bespiele, die belegen, dass Kommunen mit einem durchdachten Straßenbaumanagement ihrer Verpflichtung zum Unterhalt der Straßen nachkommen und damit ihren Bürgern hohe Straßenausbaubeiträge ersparen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Weiden. Der Landesverband Bayern des Verbandes Wohneigentum will sich mit der Änderung des Kommunalabgabengesetztes durch den Bay. Landtag mit Blick auf die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zufrieden geben. Der Landesverbandsausschuss beschloss in seiner jüngsten Sitzung in Weiden, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.
    Ziel des Gutachtens soll sein zu prüfen, ob die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in ihrer aktuellen Form überhaupt rechtens ist.
    Kommt der Gutachter zu einem anderen Ergebnis, wird der Verband den Gang vor die Gerichte nicht scheuen.
    Wie mehrfach berichtet, hatte der Verband Wohneigentum von November 2014 bis Mai 2015 im Internet eine Petition gestartet, an deren Ende knapp 60.000 Unterzeichner die vollständige Abschaffung... weiter

  • Weiden (sz). Nach Bekanntwerden der Inhalte der geplanten Änderungen im Kommunalabgabengesetz mit Wirkung zum 01. April 2016 zeigten sich der Präsident des Landesverbandes Bayern, Siegmund Schauer und sein Vizepräsident Christian Benoist in einem Pressegespräch mit dem Sender Oberpfalz TV sowie der Regionalzeitung Der Neue Tag zu tiefst enttäuscht. Die Fraktionen des Bayerischen Landtages, so Schauer am Mittwoch, den 02. März in der Landesgeschäftsstelle in Weiden, hätten offensichtlich die Forderung des Verbandes nach vollständiger Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung völlig ignoriert. Dies gelte insbesondere auch für die ca. 60.000 Bürger, die in dieser online-Petition, die Forderung unterstützt hätten. Schauer und Benoist kündigten... weiter

  • Anfang Dezember hat nun Innenminister Joachim Herrmann dem Präsidenten des Verbandes
    Wohneigentum - Landesverband Bayern e.V., Siegmund Schauer, in einem dreiseitigen Brief
    auf dessen Schreiben geantwortet.
    Innenminister Herrmann betont darin u.a., dass er bereits in vorausgegangenen Gesprächen mit den Verbandsvertretern darauf hingewiesen habe, dass eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus finanziellen Gründen für die Gemeindehaushalte und wegen der damit einhergehenden Folgen für die kommunale Infrastruktur nach seinem Dafürhalten wohl nicht in Betracht komme.
    Außerdem bittet der Minister um Verständnis dafür, dass er aus Respekt vor der Arbeit des
    Bayerischen Landtages und mit Rücksicht auf den Gewaltenteilungsgrundsatz... weiter

Ich finde diese Petition wichtig. Wenn in Deutschland die Steuerverschwendung endlich aufhören würde, und die Steuerverschwender zur Verantwortung gezogen werden würden, wäre genug Geld da zum Straßensanieren. Es werden Sinnlose Brücken- und Straßenneubauten gemacht ohne darüber nachzudenken das dadurch Folgekosten entstehen. Wennn die Straßen auch rechtzeitig Saniert würden, wären die Kosten meist nur halb so hoch, wie sie meist nach Jahren der vernachlässigung entstehen. Es gibt in Deutschland schon Gemeinden wo die Straßen rechtzeitig saniert werden und das dem Bürger Millionen spart.

Ich habe das Gefühl dass die Regierung nur das Parteibuch gewechselt hat und nichts anderes.Hält man sich mal vor die Augen, was alleine nur durch o eine Berechnung ergibt: Korruption; Vorteilsnahme im Amt; Veruntreuung von FÖM; Ungleichbehandlung bei Beitragserstellung; nicht zu vergessen, die Planer sahnen ab; Gerichte entscheiden fast nur zu Gunsten der Kommunen, obwohl viele Fehler durch Kommunen erkennbar sind; Rechnungen zu überteuert; mehr Grasfläche, Bäume, Büsche u. v. m., als tatsächlich vorhanden wird abgerechnet; Begründungen von Widersprüchen werden willkürlich behandelt;

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