Beitragsrecht vereinfachen!!!
Als ehem. Sachbearb. für die Erhebung v. Straßenbau- u. Erschließungsbeiträgen (20 Jahre) halte ich die Argumente der Petition für tlw. sach- u. rechtl. unbegründet. Grundsätzlich kann ich als Beitragspflichtiger Rechtsmittel einlegen, die Willkür u. Ermessensfehler faktisch nicht zulassen -Amtsermittlungsgr.-. Als Sachbearb. bin ich verpflichtet, mich an die rechtl. Vorgaben zu halten. Nach dem untenstehenden Kommentar, der sich aus dem Richterrecht entwickelt hat, kann ich z. B. keine über Jahre nicht vorgenommene Straßenunterhaltung auf die Anlieger umwälzen, erst nach 50 Jahren.
Fuente: § 8 KAG NW, §§ 127 ff. BauGB, siehe Driehaus-Kommentar zum Beitragsrecht (ehem. vorsitzender Richter des BVerwG zul. Leipzig), Gemeindl. Satzungen usw.