Rechtsüberholverbot
Eine Aufhebung des Rechtsüberholverbots mit dem Bestehen einer regelmäßigen Nichtbeachtung bestehender Verkehrsregeln zu begründen ist widersinnig. Gesetze haben sich nicht Regelwidrigkeiten anzupassen. Verkehrsregeln haben sich nicht der Beliebigkeit und Bequemlichkeit derer zu unterwerfen, die sich von sich regelwidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmern gestört/genötigt fühlen. Stattdessen sind geltende Verkehrsregeln verstärkt anzumahnen und durchzusetzen.