Bessere Teilhabe für Gehörlose
Vorteil Nummer 2 Das neue Gesetz sieht vor, dass bei angeborener Gehörlosigkeit bzw. Ertaubung vor dem 7. Lebensjahr, bundesweit eine monatliche, einkommenunabhängige, staatliche Leistung in Höhe von zwischen 300-450 Euro geleistet werden soll! Sogar hochgradig Schwerhörige werden Leistungen beziehen können, wenn nicht in gleicher Höhe!
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