Ich widerspreche Ihrem Argument. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG unterliegt "das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen" der Kraftfahrzeugsteuer. Eine Neuregulierung bzw. -definierung des Steuergegenstandes ist mit einem erheblichem Aufwand verbunden, den man als außenstehender Laie nicht begreifen kann. Zudem sollten die Subventionen im Hinblick auf den Klimawandel weiterhin lediglich auf Elektro-Fahrzeuge beschränkt werden und nicht auch auf umweltschädliche Kraftfahrzeuge.
Fonte: Prof. Dr. Felix Hudes, LL.M. (Harvard)