Verkehr

Überarbeitung des Gesetzes zum Wechselkennzeichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
4.657 Unterstützende 4.643 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.657 Unterstützende 4.643 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 06.07.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

24.11.2020, 11:46

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützende,

der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Grundlage für diese Entscheidung war die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen. Sie finden das Schreiben sowie eine Kopie der Stellungnahme im Anhang.

Beste Grüße
das openPetition Team


26.08.2020, 12:04

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2-19-08-6121-036224 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


06.07.2020, 16:24


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


11.02.2020, 17:49

Eingegangene Hinweise auf Rechtschreibfehler


Neuer Petitionstext: Die Unterzeichnenden der Petition fordern folgendes:
* Die Erhöhung der maximal auf ein Wechselkennzeichen zuzulassenden Kraftfahrzeuge von zwei auf drei. Dabei kann die Beschränkung auf die gleiche Fahrzeugklasse erhalten bleiben.
* Hinsichtlich der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer die Einführung einer Befreiungsregelung für Halter von Fahrzeugen mit
Wechselkennzeichen. Die Kraftfahrzeugsteuer soll nur einmal für das höchst eingestufte und dem Wechselkennzeichen zugeordneten zugeordnete Fahrzeug entrichtet werden.


Neue Begründung: Das aktuelle Modell bringt für die Bevölkerung keine Vorteile und wird daher so gut wie nicht genutzt.
Mit diesem reformiertes reformierten Wechselkennzeichen werden nachhaltig größere Kaufanreize für Kraftfahrzeuge in der Bevölkerung gesetzt. Die auf den ersten Blick zu erwartenden Einbußen bei der Kfz Steuer sollen durch steuerpflichtige Verkaufsumsätze und Folgekosten wie technische Überprüfungen, Reparaturen, Verschleiß, Parkplatzvermietung und -neubau kompensiert werden.
Der gesamte Industriezweig wird gefördert.
Die geforderten Änderungen würden auch ökologisch Sinn machen, da aktuell viele Menschen aus verschiedenen Gründen (Familie, Transport, Spaß) größere und stärker motorisierte, und damit weniger umweltfreundliche, Fahrzeuge fahren müssen oder wollen, als im Alltag benötigt. Wenn durch das Wechselkennzeichen ohne Erhöhung von Steuer und Versicherungsbeiträgen als Zweitfahrzeug z.B. für den Arbeitsweg oder andere Alltagsfahrten ein kleineres, ökologischeres Fahrzeug genutzt werden könnte, würde die Umwelt geschont.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 497 (496 in Deutschland)


11.02.2020, 16:38

Wegfall der Aufführung höherer Mineralölsteuereinnahmen.


Neue Begründung: Das aktuelle Modell bringt für die Bevölkerung keine Vorteile und wird daher so gut wie nicht genutzt.
Mit diesem reformiertes Wechselkennzeichen werden nachhaltig größere Kaufanreize für Kraftfahrzeuge in der Bevölkerung gesetzt. Die auf den ersten Blick zu erwartenden Einbußen bei der Kfz Steuer sollen durch steuerpflichtige Verkaufsumsätze und Folgekosten wie technische Überprüfungen, Reparaturen, Verschleiß, Parkplatzvermietung und -neubau und höhere Mineralölsteuereinnahmen kompensiert werden.
Der gesamte Industriezweig wird gefördert.
Die geforderten Änderungen würden auch ökologisch Sinn machen, da aktuell viele Menschen aus verschiedenen Gründen (Familie, Transport, Spaß) größere und stärker motorisierte, und damit weniger umweltfreundliche, Fahrzeuge fahren müssen oder wollen, als im Alltag benötigt. Wenn durch das Wechselkennzeichen ohne Erhöhung von Steuer und Versicherungsbeiträgen als Zweitfahrzeug z.B. für den Arbeitsweg oder andere Alltagsfahrten ein kleineres, ökologischeres Fahrzeug genutzt werden könnte, würde die Umwelt geschont.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 342 (341 in Deutschland)


11.02.2020, 16:27

Zusatz zur Begründung (ökologischer Aspekt)


Neue Begründung: Das aktuelle Modell bringt für die Bevölkerung keine Vorteile und wird daher so gut wie nicht genutzt.
Mit diesem reformiertes Wechselkennzeichen werden nachhaltig größere Kaufanreize für Kraftfahrzeuge in der Bevölkerung gesetzt. Die auf den ersten Blick zu erwartenden Einbußen bei der Kfz Steuer sollen durch steuerpflichtige Verkaufsumsätze und Folgekosten wie technische Überprüfungen, Reparaturen, Verschleiß, Parkplatzvermietung und -neubau und höhere Mineralölsteuereinnahmen kompensiert werden.
Der gesamte Industriezweig wird gefördert.
Die geforderten Änderungen würden auch ökologisch Sinn machen, da aktuell viele Menschen aus verschiedenen Gründen (Familie, Transport, Spaß) größere und stärker motorisierte, und damit weniger umweltfreundliche, Fahrzeuge fahren müssen oder wollen, als im Alltag benötigt. Wenn durch das Wechselkennzeichen ohne Erhöhung von Steuer und Versicherungsbeiträgen als Zweitfahrzeug z.B. für den Arbeitsweg oder andere Alltagsfahrten ein kleineres, ökologischeres Fahrzeug genutzt werden könnte, würde die Umwelt geschont.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 324 (323 in Deutschland)


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