Die freie Wahl des Wohnorts ist ein Grundrecht und der Grund für einen Umzug Teil der Privatspähre. Was Sie fordern ist de facto eine Abschaffung dieses Grundrechts. Dass dies von manchen Partnern ausgenutzt wird, ist eine andere Sache. Aber ihr Recht auf Umgang mit dem Kind können Sie gerichtlich erstreiten (dazu gehört auch die Auskunft über den neuen Wohnort) und dann nötigenfalls polizeilich durchsetzen.
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