Aushebelung des Gewaltschutzes
Ein solches Gesetz hebelt den Gewaltschutz komplett aus. Jeder Partnerschaftsgewalttäter kann auf diesem Weg über die Kinder verhindern, daß die Mutter sich aus seinem Einflußbereich entfernt. Dies gilt vor allem für die vielen Fälle, wo keine massive körperliche Gewalt stattfand und/oder dieser Tatbestand (deswegen) nicht gerichtlich beweisbar ist oder aus Angst nicht angezeigt wurde. Den Opfern wird die Möglichkeit genommen, sich vor den Tätern durch Wegzug zu schützen.
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