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EU Lieferungen

Die Speditionen können die Gelangensbestätigung nicht erbringen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen MwSt zu verrechnen und die MwSt nach Zusendung der Gelangensbestätigung durch die Kunden wieder zurückzuzahlen. Da nur Deutschland diese Regelung anstrebt, in allen anderen europäischen Ländern jedoch weiterhin umsatzsteuerfrei eingekauft werden kann, bedeutet die Regelung einen starken Wettbewerbsnachteil für deutsche Firmen.

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