Förderung nach § 16i SGB II, Übernahme der Lohnkosten vom Jobcenter, soll Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen und auch dort halten. Damit soll verhindert werden, dass eine Arbeit nur kurzfristig aufgenommen wird, bzw. der Arbeitnehmer schnell wieder entlassen wird. Das ist eine gute Sache, damit sich die Arbeitslosigkeit nicht weiter verfestigt, was es dann noch schwieriger macht in Arbeit zu kommen. Also definitiv nichts, worüber man sich beschweren sollte, genz im Gegenteild!!!!
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Für ein faires Rentensystem – Beamte müssen endlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
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