Man darf nur parken, wenn zur gegenüberliegenden Seite mindestens 3,05 m übrig sind. Die Straße sieht für mich nicht sonderlich breit aus. Als Alternative zum Halteverbot wäre denkbar, dass das Ordnungsamt mehrfach täglich mit einem Zollstock vorbeikommt und gnadenlos abschleppt, wenn die Restbreite unterschritten ist. Aber ob das eine bürgerfreundliche Lösung wäre? Dann doch lieber ein generelles Halteverbot.
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