Unterhaltsrecht - Abschaffung des Elternunterhalts

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Pro

Warum ist die Initiative unterstützenswert?

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Aufstieg lohnt sich nicht!

Mit solchen Handlungen wird die Armut weitervererbt, bzw. der Ausstieg aus der Armut durch Aufstieg verhindert. Wer als Kind in einer sozial schwachen Familie aufwächst, wird nach Ende der Schulpflicht dazu gedrängt, zum Familieneinkommen beizutragen, d.h. es muss die Eltern noch als Kind unterstützen! Ist dann der Aufstieg aus eigener Kraft geschafft, darf es später als Erwachsener nochmal die Eltern unterstützen. Wozu lohnt sich dann eigentlich der Aufstieg aus der Armut? Man lebt in einem reichen Land, aber noch immer entscheidet die Herkunft über die Chancen. Traurig!

Quelle:

3.3

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Einkommensgrenzen für Ehepaare

Ehepaare haben eine Grenze von 3240 €, verdient der Ehepartner gut, muss das verpflichtete KInd u.U. sein gesamtes Einkommen abgeben und wird dadurch abhängig vom Ehepartner. Später gibt es u.U. Probleme bei der Pflichtsteilsergänzung. Der Lebensstandard kann dadurch gerade doch erheblich sinken, der ja beim Schwiegerkind geschützt sein soll. Die Lebensplanung und die Zukunft des Ehepaares ist blockiert. 4 Personen pro Paar werden gepflegt. Es gibt Menschen, die neben sich lieber das Leben, als ihren Kindern zur Last zu fallen. Daher gehören Gesetze, die solche Folgen haben, abgeschafft.

Quelle:

3.3

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Ungleichbehandlung Aufsteiger-Kinder

Es liegt Ungleichbehandlung vor. Besonders Frauen, die Kinder groß gezogen haben. Deren "Schonvermögen" liegt deutlich niedriger, weil sie weniger Berufsjahre haben und meist weniger verdienen. Es wird pauschal immer der Hauptverdiener der Familie genannt, der gut verdient und ein hohes Schonvermögen besitzt. Das bedeutet, dass grade gutsituierte Personen nicht heran gezogen werden. Eine besondere Falle ist die Konstellation, wenn Wenigverdiener ein höheres Vermögen besitzen, als sie haben dürften, z.B. durch Schenkungen oder Zugewinnausgleich, was für das Alter besonders benötigt würde.

Quelle:

2.5

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Bei den sog. Verwirkungsklagen hat der Kläger doch in der Regel keine Chance weil er nicht den Nachweis (Zeugen; Dokumente) seiner Rechtsauffassung erbringen kann. In Komplizierten Familieverhältnissen, haben Außenstehende meistens nicht mal Kenntnis von Missbrauch oder anderene Fürsorgeversäumnissen der Eltern. Gibt es Zeugen sind diese aufgrund des eigenen Alters oft verstorben, dement, oder nicht erinnerungsfähig.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Initiative?

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Wohnvorteil als Altersvorsorge

Die Anrechnung des "Wohnvorteils" kann bei kleinen Renten im Alter das Aus für Immobilieneigentum bedeuten, wenn Zahlungen generiert werden, die nicht geleistet werden können. Was ist, wenn Immobilieneigentum ausschließlich wegen der Mietersparnis angeschafft wurde? Dies wird im Alter heran gezogen. Elternunterhalt kann existensbedrohend sein, aber wenigstens die eigene Zukunft des Kindes blockieren. Die Person steht ständig unter staatlicher Aufsicht, weil Einkommen und Vermögen nur in Relation zum Einkommen behalten werden dürfen.

Quelle:

2.5

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