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Grundrechte

Die Grundrechte Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Sind diese klaren Grundrechte von vielen Politikern so schwer zu verstehen?

Quelle: Deutscher Bundestag

1.7

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