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Gesetzesveränderung ist nicht gleich Gerichtsprozessveränderung

Die meisten Contra-Argumente sind irrational. Nur weil es als Vergewaltigung gelten soll, wenn das Opfer eindeutig "Nein" gesagt hat, heißt das doch nicht, das es kein Gerichtsprozess mehr geben soll mit dazugehöriger Beweisführung und Glaubheitsprüfung. Das eine ist eine Gesetzesveränderung, dass andere ist das Funktionieren des Gerichtsprozesses, was durch eine einfache Gesetzesänderung doch nicht verändert werden kann. Seltsam!

Quelle: mein Hirn

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