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Kommentarsperre

Das Hausrecht bei T-Online sieht so aus: Mein Kommentar ohne Nennung einer Person, Körperschaft oder sonstigen Institution bestand lediglich in einem Verweis auf GG, Art. 5 . Und schon erhielt ich eine Verwarnung. In einem weiteren Kommentar wies ich nur auf die Verwarnung hin, was eine weitere Verwarnung nach sich zog. Als ich in einer Antwort zu einem anderen Kommentar auf die Verwarnungen hinwies, wurde ich gesperrt. Eine Begründung für die Sperre erfolgte nicht.

Source:

4.3

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