Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Vergütung; Therapie; Vertrag

Die Petition basiert auf falschen Informationen. Kompressionsbandagierung war und ist im Anschluß an die Lymphdrainage durchzuführen und wird - wenn auch (zu) gering - vergütet. Die Höhe der Vergütung ist Verhandlungssache zwischen den Vertragspartnern - hier Krankenkassen und PhysiotherapeutInnen. Diesen Streit auf dem Rücken der PatientInnen auszutragen, wie hier angedroht, ist mindestens unethisch.

Quelle:

2.1

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