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Die Weiterentwicklung der touritischen Infrastruktur ist eine öffentliche Aufgabe. Sie ist somit aus dem kommunalen Haushalt heraus zu finanzieren. Die finanziellen Mittel dafür werdenbereits je nach Leistungsfähigkeit bereits durch alle Gewebetreibende/Selbständige/Bürger über Steuern, Abgaben und Gebühren aufgebracht.Eine dauerhaft erhobene zusätzliche "Tourismusabgabe" wirkt wie eine Doppelbesteuerung der betroffenen Unternehmen und Bürger und ist abzulehnen.

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3.6

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