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Kurbewilligung

Das Defizit des Hauses hat sich besonders über das letzte Jahr verringert. Anfang 2012 wurde von dem GKV-Spitzenverband die Begutachtungsrichtlinie "Vorsorge und Rehabilitation" überarbeitet, um den gesetzlichen Aspruch auf Mutter- und Vater-Kind-Kuren erholungsbedürftiger Eltern zukünftig leichter durchsetzen zu können.

Quelle: www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/803943/mutter-kind-kuren-richtlinie-soll-willkuer-beenden.html

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