Reife
Aufgrund der mangelnden Lebenserfahrung eines oder einer Sechzehnjährigen und der mit der Teilnahme an einer Wahl verbundenen Verantwortung sehe ich keinen Grund, weswegen man das Wahlalter von der Volljährigkeit auf 16 Jahre herabsetzen sollte, als höchstens, ein gewisses Parteienspektrum zu bevorzugen, das infolge solcher Zielsetzungen bei Wahlen mit großer Wahrscheinlichkeit zukünftig herauskäme. Der Gesetzgeber hat sich durchaus etwas dabei gedacht, als das Wahlalter (und auch die damit in Verbindung stehende volle Geschäftsfähigkeit) so festgelegt hat, wie sie nun einmal besteht.
Quelle: