Pro

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mittleres Alter bei Erstwahl in der Praxis 20 Jahre

Ganz einfach: weil das mittlere Erstwahlalter derzeit 20 (Bundestag) bzw. 20,5 (Landtag, Europa) Jahre beträgt! Auto fahren oder heiraten darf man am Tag nach seinem ersten Geburtstag, aber wählen erst nach einer Wartezeit von bis zu 4 bzw. 5 Jahren! (eine Gefahr durch "politisch unreife" unter 16jährige sehe ich nicht; sie sind anteilmäßig gering und werden wohl überwiegend nicht zu Wahl gehen. Davon abgesehen, dass sicherlich auch nicht alle über 18 "politisch reif" sind, aber das kann man nicht objektiv prüfen)

Quelle:

1.8

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