Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Wahlrecht sollte auf 16 Jahre gesenkt werden. Dafür müsste der erste Absatz des Artikels Bundeswahlgesetz §12 geändert werden.
Bisher lautet dieser: (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1.Das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,[…] https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
Nach Aufforderung dieser Petition sollte dieser lauten: (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1.Das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,[…]
Begründung
Es gibt viele Gründe, die mich dazu veranlasst haben, diese Petition zu starten. Die bisherigen Gegenargumente der Politiker sind kursiv verzeichnet.
"Wahlrecht heißt nicht Wahlpflicht"
- Die 16-18 Jährigen sollten direktes Mitentscheidungsrecht erhalten, weil viele politische Entscheidungen, die getroffen werden irreversible sind und oftmals besonders die nachfolgenden Generationen und jüngeren Menschen betreffen. Beispiel: Klimawandel
Sinnvoller ist es, die Jugendabteilung auszubauen - zum Beispiel durch Jugendparlamente oder Jugendbeiräte vor Ort. https://www.waehlenab16-bw.de/proundcontra.html- Das Jugendparlament vertritt bisher nur die Beraterfunktion. Aufgrund dessen können die Politiker die Forderungen des Jugendparlaments vollständig übergehen. https://www.polyas.de/blog/de/vertreterwahlen/jugendparlament
- Der gesellschaftliche Wandel erfordert auch politische Anpassungen. Die Jugendlichen werden heutzutage mehr als Individuen in das gesellschaftliche Leben integriert. Die 16-18 Jährigen sollten die Möglichkeit haben ihre individuelle Meinung politisch zu vertreten. Willy Brandt "mehr Demokratie wagen"
Die 16-18 Jährigen sind nicht in der Lage "reife" Entscheidungen bezüglich der Politik zu treffen. https://www.waehlenab16-bw.de/proundcontra.html - In dieser Altersklasse trägt man bereits viel Verantwortung, in anderen Bereichen und trifft wichtige Entscheidungen, die individuell den Lebensverlauf prägen. Beispiel: Berufswahl Damit zu verknüpfen ist, die Möglichkeit eines Sechzehnjährigen Vollzeit zu arbeiten und Steuern zu zahlen. Außerdem gibt es bereits Wahlberechtigte, die ebenfalls nicht genügend politisches Interesse aufweisen und sich mit dem Geschehen auseinandersetzen um politisch adäquate Entscheidungen zu treffen. Die wie auch bei den 16-18 Jährigen die Minderheit darstellen. Das verdeutlicht, dass derartige Personen in allen Altersklassen existieren und nicht für die 16-18 Jährigen verallgemeinert werden sollten. Grundsätzlich ist die Verweigerung des Wahlrechts nicht der richtige Ansatzpunkt zur Problemlösung der Behauptung, Jugendliche seien noch nicht "reif" genug für derartige Entscheidungen. Das politische Interesse der Jugendlichen ist zu gering, wodurch die Legitimation von Wahlen untergraben wird.https://www.waehlenab16-bw.de/proundcontra.html - Das Wahlrecht der unter 16-18 Jährigen wird aufgrund dessen auch untergraben. Gegenfrage: Was genau ist daran so dramatisch, wenn die Mehrheit nicht wählen gehen würde? Die Kritiker und Kritikerinnen fürchten, dass durch die Entkopplung des Wahlrechts von der Volljährigkeit, die Festlegung des Wahlalters völlig willkürlich werde. https://www.waehlenab16-bw.de/proundcontra.html -Der gewöhnliche Schulabschluss wird mit 16 erlangt, daran kann man das Wahlrecht koppeln, damit es nicht ständig weiter abgesenkt wird, weil im Normalfall die grundlegenden Aspekte der Bildung zu diesem Zeitpunkt bereits vermittelt wurden.