Nein
Bringt ein 16jähriger jemanden um, wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, da er ja angeblich die Folgen seiner Tat nicht überblicken kann. Geschäfte darf er auch nur begrenzt abwickeln. Nur beim Wahlrecht soll es plötzlich anders sein.? Wahlen scheinen manchen Menschen nicht so wichtig zu sein, wenn da plötzlich unerfahrene Jugendliche ihr Kreuzchen machen sollen. Oder steckt etwas anderes dahinter?
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