Hier kommt es auf die Volljährigkeit an. Wer volljährig ist, kann wählen, die anderen müssen bis dahin warten. Übrigens: Wählen können ist ein Recht der Volljährigen, auf der anderen Seite stehen aber auch eine Menge Pflichten, die die unter 18jährigen noch nicht haben! So ist das: Rechte und Pflichten gehen Hand in Hand, das muss man vielleicht mit 16 noch lernen...
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