Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Stichwort

Abgekürzt und auf den Punkt gebracht: Jeder Bürger mit der einzigen(!) deutschen Staatsbürgerschaft welcher in Deutschland seinen ersten Wohnsitz hat und dort wohnt besitzt das Wahlrecht. Ausnahmen nur für befristet (zwei Wahlperioden?!) im Ausland eingesetzte Beschäftigte.

Quelle: Quellenangabe (max. 250 Zeichen)

3.3

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