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gesetzlich geregeltes Verfahren

Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach BauGB verfolgt das Ziel, auf der Basis konkreter Planungsabsichten das Für und Wider gegeneinander abzuwägen. Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich geregeltes Verfahren, an dem die Einwohner der Gemeinde beteiligt werden. Der aktuelle Stand der Planungen ist auf der Website des Amtes Biesenthal-Barnim für jeden verfügbar. Zusätzlich zur Möglichkeit, schriftliche Einwendungen vorzubringen, stehen am 28.07. um 19.00 Uhr in der Begegnungsstätte Rüdnitz sowohl der Investor als auch das Planungsbüro den Fragen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Quelle: www.amt-biesenthal-barnim.de/files/dokumente/Bauleitplanungen/4.%20%C3%84nderung%20Fl%C3%A4chennutzungsplan%20R%C3%BCdnitz/BP_Bergstra%C3%9Fe-VorE_05_BG-PZ-Bio-Konz.pdf

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