Überregulierung
Die derzeitigen Regelungen des § 3 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburgs sind vollkommen ausreichend. Es besteht daher keine Notwendigkeit für die weitere Regelung der Leinenpflicht, da sensible Bereiche ausführlich deklariert sind und damit der vermeintliche Schutz in vielen Bereichen bereits geregelt ist.
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