Wendezeiten
Viel wichtiger ist aber aus meiner Sich die Klarheit der Begriffe, Wendezeit, Fahrtunterbrechung Pause. Die Vermischung und willkürliche Verwendung, auch wenn sie gar nicht angebracht sind, ermöglichen erst solche Maßnahmen. Schlimm ist hier gem. §87.2(1) BetrVG, Mitbestimmung beim Beginn und dem Ende der Arbeitszeit sowie der Lage der Pausen, besteht ein Mitbestimmungsrecht, bei Wendezeiten, Fahrtunterbrechungen usw, nicht. Hier gilt es den Hebel anzusetzen und einen Riegel vorzuschieben!!!!
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