Gnade
Das Verfahren ist juristisch abgeschlossen. Die Behauptung, das Urteil gründet sich auf den Satus des Angeklagten ist unbegründet. Die Behauptung "so jemand" müsse härter bestraft werden ist unbegründet. Die Befriedigung persönlicher Neigungen ist eine private Angelegenheit und sofern sie strafbar ist, wurde in diesem Fall ein Urteil gesprochen. Gerade Petitenten aus dem kirchlichen Lager, sollten sich über den Begriff der Gnade sehr bewusst sein.
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