Region: Deutschland

Wiedereinführung des Betreuungsgeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

243 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

243 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

ES SIND BEIDE LEBENSMODELLE ZU FÖRDERN, DAS BETREUUNGSGELD WAR LEDIGLICH ZU NIEDRIG UM IN DER ZUSTÄNDIGKEIT DES BUNDES ZU BLEIBEN! "Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern."

Quelle: BVerfG 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998

1.7

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Falscher Adressat

Die Petition richtet sich offensichtlich an den falschen Adressaten. Der Petitionsausschuss des Bundestages kann den Landtagen weder eine Empfehlung geschweige denn eine Weisung zu Einführung eines bestimmten Gesetzes erteilen.

Quelle: Art. 70 GG

0.7

1 Antwort

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