Geburtsortprinzip
Die Bedingungen zur Einbürgerung nach dem "Geburtsortprinzip" sind nicht gegeben: ---- AUSZUG --- Das Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen.
Quelle: www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html