Es wird immer wieder übersehen, bzw. verwechselt: wir haben ein Asylrecht, welches politisch Verfolgten Schutz in unserem Land garantiert....uns nur diesen! Lamnica kann gern nach erfolgter Abschiebung eine Arbeitserlaubnis beantragen, eine Bleiberecht nach Ablehnung des Asylantrages steht ihr nicht zu und sollte auch nicht gewährt werden. Auch in ihrem Heimatland werder sicherlich Pflegekräfte gebraucht...
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