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Landesverfassung

Das Grundgesetz sichert alleine den Eltern die Sexuelle Aufklärung ihrer Kinder zu. Hier überschreitet die Landesregierung eine Grenze die viele Eltern auf die Verwaltungsgerichte treiben wird. Warum können die Verantwortlichen nicht einfach die Verfassung von BW und das Schulgesetz lesen. Das spart dem Steuerzahler Millionen.

Quelle: Landesverfassung BW, Schulgesetz Bw

2.8

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