Arzneimittelwesen - Abschaffung des Dispensierrechts der Tierärzte (keine "eigene Haus-Apotheke")

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.013 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.013 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Tierärzte, wie ja auch Humanmediziner, keine eigene Apotheke unterhalten dürfen..

Begründung

In letzter Zeit häufen sich die Fälle,dass z.B. Antibiotika-Rückstaende in tierischen Lebensmitteln festgestllt werden, was in hohem Grade gesundheitsgefährdend ist. Gewissenlosen, profitsüchtigen schwarzen Schafen unter den Tierärzten muss unbedingt mit gesetzlichen Vorgaben das kriminelle Handwerk gelegt werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.01.2012
Sammlung endet: 09.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2120-033317Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung, Land-
    wirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
    Begründung
    Der Petent möchte die Abschaffung des Dispensierrechts der Tierärzte erreichen.
    Er führt aus, dass in letzter Zeit vermehrt Rückstände von Antibiotika in tierischen
    Lebensmitteln festgestellt werden. Es sei daher erforderlich, zu verhindern, dass
    „schwarze Schafe“ unter den Tierärzten aus Profitsucht hierzu beitragen würden.
    Medikamente für Tiere sollten daher wie andere Medikamente vom Tierarzt rezeptiert
    und in der Apotheke verkauft werden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.013 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss ist im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung unter Einbeziehung der Auffassung der Bundesregierung
    zu folgendem Ergebnis gekommen:
    Das Arzneimittelgesetz regelt das so genannte Apothekenmonopol und das
    tierärztliche Dispensierrecht. Grundsätzlich dürfen Arzneimittel, die nicht frei
    verkäuflich sind, für den Endverbrauch nur in Apotheken abgegeben werden. Das so
    genannte tierärztliche Dispensierrecht stellt eine Ausnahme hiervon dar und
    bedeutet, dass Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke
    Arzneimittel vorrätig halten dürfen und an Halter der von ihnen behandelten Tiere
    abgeben dürfen.
    Nach den Ausführungen des BMELV wird mit Blick auf die aktuellen Erkenntnisse um
    den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung das Arzneimittelgesetz überarbeitet.
    Das BMELV hat jedoch darauf hingewiesen, dass ein Wegfall des tierärztlichen
    Dispensierrechts nicht Gegenstand dieser 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist.

    Jedoch hat das BMELV begonnen, die Vor- und Nachteile des Dispensierrechts für
    Tierärzte ergebnisoffen zu prüfen. Dieser Prüfprozess wird alle Aspekte der
    Lebensmittelsicherheit berücksichtigen sowie den Erhalt der Wirksamkeit von
    wichtigen Therapeutika, wie z.B. Antibiotika. Auch der durch die tierärztliche Tätigkeit
    ausgeübte Beitrag zum Tierschutz oder zu Optimierungsmöglichkeiten in der
    Tierhaltung werden berücksichtigt werden.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Tierärzten im Hinblick auf den Einsatz
    von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie z.B. Antibiotika, eine besondere
    Verantwortung obliegt. Sie müssen sorgfältig darüber entscheiden, ob und inwieweit
    die Anwendung dieser Arzneimittel geboten ist, um ein Tier zu heilen.
    Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die vom BMELV
    durchgeführte Prüfung der Vor- und Nachteile des Dispensierrechts einbezogen zu
    werden und empfiehlt daher, sie dem BMELV als Material zu überweisen.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Die Abschaffung des Dispensierrechts wird nicht zu einer Besserung führen, da dann Einzelne aus anderen Berufsgruppen, die weinger kontrollierbar sind als die deutschen Tierärzte, die Versorgung von Landwirten sicherstellen werden. Der freie Warenverkehr in der EU wird einen Beitrag leisten. Es geht nur mit verantwortlichem Handeln und sinnvoller Kontrolle, nicht aber durch sinnlose Verbote oder Umschichtung von einer Hand in die andere.

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