Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag, Finanzministerium
Aufwendungen für ein Studium (z.B. Umzugskosten, Wohnung, Studiengebühren, Fahrtkosten etc.) sollen genauso wie bei Arbeitnehmern als Werbungskosten (ggf. in Form eines Verlustvortrags) von der Einkommensteuer absetzbar sein. Sie dienen der künftigen Einkommenssicherung und sorgen später für hohe Steuereinnahmen.
Begründung
Derzeit können nur Eltern mit hohen Einkünften für ihre studierenden Kinder eine Wohnung in der Universitätsstadt anmieten und alle dafür erforderlichen Kosten von ihrer Einkommensteuer absetzen. Das führt zu einer Auslese nach dem Geburts- anstelle des Leistungsprinzips. Bafög-Leistungen kommen derzeit nur 20% der Studierenden zugute und müssen ohnehin weitgehend zurückgezahlt werden.
Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen, soll der Staat eine "negative Einkommensteuer" einführen (alternativ ein "Bedingungsloses Grundeinkommen"). Diese Regelung kommt allen Jugendlichen zugute, die nicht bereits nach dem Grundschulabschluss ein Berufsleben starten und damit 45 Jahre Rentenansprüche erwerben können.